12/2014:
Mit Einführung der EnEV 2014 zum 01.05.2014 wird die Nachweisführung des sommerlichen Wärmeschutzes durch den Gesetzgeber grundlegend neuen Regeln unterworfen, indem die DIN 4108 – 2 Ausgabe 02/2013 in Bezug genommen wird.
Zur Nachweisführung sind nur noch Nachtlüftung und passive Kühlung zulässig. Mechanische Kühlung darf nicht berücksichtigt werden. Mit Ausnahme einfacher Bauten wird die Nachweisführung ohne Simulation nicht mehr gelingen.
Sowohl Architektur als auch eingesetzte Kältetechnik werden sich zukünftig an die neuen Vorgaben anpassen müssen.