02/2015:
Nach dem Verwendungsverbot von R22 zum 01.01.2015 erfolgt mit der Einführung der F-Gas-Verordnung (EU Nr. 517/2014) zum 01.01.2015 eine weitere gesetzliche Beschränkung, die für Betreiber von Kälteanlagen gravierende Änderungen mit sich bringt, z. B.:
- Weitgehendes Verwendungsverbot ab 01.01.2015 für Kältemittel mit GWP über 2500 (z. Bsp.: R404a)
Einstufung von Kältemitteln nach CO2- Äquivalenten entsprechend deren GWP- Werten
Schrittweise Reduktion der in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) bis 2030 auf 21% der Mengen des Jahres 2015 (Phase Down).
Dies wird zu einer massiven Verknappung und Verteuerung der klassischen Kältemittel führen.Aufzeichnungspflichten (Dichtigkeitskontrollen, Tätigkeitsnachweise und Entsorgung) durch Betreiber und Wartungsunternehmen über mind. 5 Jahre.
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Wir haben in einer kurzen Abhandlung die wesentlichen Fakten für Sie zusammengestellt:
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