Das nachfolgende Diagramm zeigt den Verlauf der zulässigen Höchstmengen für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen in der EU. In 2026 betragen die zulässigen Mengen noch knapp 25% der ursprünglichen Mengen in 2015. Ab 2027 erfolgt dann die nächste Reduktion auf dann noch 12,3%, usw. Ziel ist ein vollständiges Herstellverbot ab 2050.

Bereits jetzt sind Verknappungen und Lieferengpässe sowie deutliche Preissteigerungen spürbar, was insbesondere für die Kältemittel mit hohem GWP gilt. Im Interesse einer nachhaltigen Kälteversorgung sollte heute die Verwendung natürlicher Kältemittel oder geeigneter Ersatzstoffe Standard sein. Bei den Ersatzstoffen ist jedoch die aktuelle PFAS- Verbotsdiskussion zu beachten. Klare Entscheidungen seitens der EU, was die Verwendung von PFAS in Kältemitteln betrifft, stehen leider noch aus.